Freier Zugang zur Literatur und zum Lesen
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 schreibt im Artikel 26 „Jeder hat das Recht auf Bildung“ fest, und auch in Österreich ist das Grundrecht auf Bildung ein Verfassungsrecht.
Der freie und gleiche Zugang zur Bildung ist Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Es darf nicht von sozialer, geografischer oder kultureller Herkunft abhängig sein, ob Menschen mit guten Chancen ihren Lebensweg beginnen und begehen. Die Beteiligung an Bildung und Kultur ist ein Grundrecht.
Das Recht auf Bildung ist ein Recht zu lesen!
Eine wesentliche Voraussetzung für die Erlangung sozialer Kompetenz und Bildung ist die Lesefähigkeit. Das Recht auf Bildung ist auch ein Recht zu lesen.
Mehr als ein Viertel der österreichischen Jugendlichen kann nicht sinnerfassend lesen. Um diesen die weitere persönliche und berufliche Entwicklung hemmenden Mangel zu beseitigen, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller gesellschaftlichen Kräfte.
Nicht alle Familien können ihre Kinder beim Erwerb von Bildung und Wissen im notwendigen Maß begleiten. Dafür kann es viele Gründe geben: Der Arbeitsdruck auf die Eltern lässt keine ausreichende Betreuung der Kinder zu, oder die Eltern sind selbst bildungsferner Herkunft und konnten aus welchen Gründen auch immer die notwendige Expertise nicht erwerben. Auch Menschen, die aus anderen Kulturen zu uns gekommen sind, können ihren Kindern oft nicht die notwendige sprachliche Unterstützung geben.
Kindergarten und Schule tragen viel dazu bei, die Bildungslücken zu schließen. Aber auch sie können die große Aufgabe nicht alleine bewältigen.
Wichtige Rolle der öffentliche Büchereien
Umso wichtiger ist die Rolle der Büchereien. Sie gewährleisten den freien und unmittelbaren Zugang von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zum Buch, zur Zeitschrift, zu den digitalen Medien. Damit ermöglichen sie Menschen unabhängig von deren sozialer, ökonomischer und kultureller Herkunft, jene Medien zu benutzen, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten könnten oder zu denen sie nie hingeführt wurden.
Alle Menschen in Österreich sollten sich möglichst rasch und einfach der Leistungen der öffentlichen Büchereien bedienen können. Daher gilt es, eine flächendeckende Versorgung mit bibliothekarischen Dienstleistungen bestmöglich zu gewährleisten.