Honorare für KünstlerInnen
Als Mindesttarif empfiehlt die IG AutorInnen 380 EUR für eine Einzellesung und 270 EUR pro Person für eine Gemeinschaftslesung. In diesen Beträgen sind Umsatzsteuer und Spesen nicht inkludiert.
Für KünstlerInnen, die 13 Prozent Umsatzsteuer verrechnen (künstlerische Tätigkeit), gilt: Das Mindesthonorar von 429,40 EUR für eine Einzellesung und von 305,10 EUR (exklusive Spesen) pro AutorIn für Gemeinschaftslesungen sollte nicht unterschritten werden.
Für jene, die 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnen (nicht künstlerische Tätigkeit), gilt: Das Mindesthonorar von 456 EUR für eine Einzellesung und von 324 EUR (exklusive Spesen) pro AutorIn für Gemeinschaftslesungen sollte nicht unterschritten werden.
Welche Honorare werden bei Diskussionsveranstaltungen empfohlen?
Das Mindesthonorar für eine Diskussionsteilnahme, so empfiehlt die IG AutorInnen, sollte 270 EUR (exklusive Spesen und Umsatzsteuer) nicht unterschreiten.
Für UmsatzsteuerrechnerInnen mit 13 Prozent (künstlerische Tätigkeit) gilt: Das Mindesthonorar von 305,10 EUR (exklusive Spesen) für eine Diskussionsteilnahme sollte nicht unterschritten werden.
Für UmsatzsteuerrechnerInnen mit 20 Prozent (nicht künstlerische Tätigkeit) gilt: Das Mindesthonorar von 324 EUR (exklusive Spesen) für eine Diskussionsteilnahme sollte nicht unterschritten werden.
Welche Honorare werden für Theateraufführungen empfohlen?
Empfohlene Mindesthonorare für Theateraufführungen, die oft mit einem beträchtlichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden sind, gibt es nicht; hier ist der Preis individuell auszuhandeln. Ausführliche Informationen vor allem auch zu Steuerfragen finden sich auf der Website http://www.freietheater.at/.
*aktualisiert von Martina Stadler im Juli 2017