Barrierefreies digitales Lesen rückt in jüngster Zeit immer öfter in die öffentliche Aufmerksamkeit. Auch auf juristischer Ebene gab es positive Entwicklungen.
Der Rat der Europäischen Union hat gestern urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet. Bibliotheken für Blinde und Sehbehinderte dürfen Texte in ein barrierefreies Format übertragen, ohne vorher die Zustimmung der Autorin/des Autors oder Verlages einzuholen. Bücher können nun EU-weit in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden. Die Verbreitung kann analog oder elektronisch erfolgen und auch über Landesgrenzen hinweg. Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll. Ein Jahr haben die Mitgliedstaaten nun Zeit, die neuen Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen.
Damit die rechtlichen Rahmenbedingungen genutzt werden können, ist die technische Umsetzbarkeit von Belang. Deshalb hat man sich in der Arbeitstagung der Herstellungsleiter, dem EPUB Summit 2017 in Brüssel mit dem Thema barrierefreie Literatur befasst. Und auch der „Deutsche eBook Award“ verleiht einen Sonderpreis für „Barrierefreiheit im digitalen Literaturraum“. Einige Juroren des „Deutschen eBook Awards“ haben zu dem Thema Stellung genommen. Sie kommen zu dem Fazit, dass die technischen Möglichkeiten zur Produktion durchaus gegeben sind. Auch wenn es einiges an Fachwissen bedarf, sollte die Herausforderung angenommen werden und der Weg zu einer neuen Zielgruppe beschritten werden. Langfristiges Ziel soll die Übertragungsmöglichkeit aller Bücher in barrierefreie Formate sein.
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