Urheber- und Nutzungsrechte bei Fotos

Die Verwendung von Fotos auf Websiten und Social-Media-Kanälen ist allgegenwärtig und Teil des öffentlichen Auftritts von Bibliotheken und Kultureinrichtungen. Damit die schönen Bilder durch nichts getrübt werden, gilt es, sich an zahlreiche Richtlinien zu halten.

AutorIn: 
Martina Stadler


Urheber- und Werknutzungsrechte

Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Die Urheberin/der Urheber ist die Fotografin/der Fotograf eines Bildes. Fotos dürfen nur mit deren/dessen Zustimmung veröffentlicht, das heißt online gestellt oder gedruckt werden. Am besten holt man sich diese Genehmigung schriftlich ein, um im Zweifelsfall die Zustimmung belegen zu können. Die Urheberin/der Urheber entscheidet darüber, ob und in welcher Form das Copyright angeführt werden muss. Zu beachten ist, dass ein Copyright-Vermerk mittels Mouse-Over nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig ist. Die Urheberin/der Urheber verfügt automatisch über die Werknutzungsrechte an ihrem/seinem Bild. Diese kann sie/er – im Gegensatz zum Urheberrecht – abtreten. Das bedeutet, dass eine andere Person oder eine Institution das Recht erhält, das Foto zu verbreiten, bearbeiten, vervielfältigen u.v.m. Wenn Sie Autorenporträts oder Buchcover verwenden möchten, die Sie zum Beispiel im Internet gesehen haben, muss die Rechteinhaberin/der Rechteinhaber der Verwendung zustimmen.

 

Bildnisschutz

Der Bildnisschutz ist ebenfalls zu beachten, wenn man Fotos veröffentlichen möchte. Fotos von Personen(gruppen) dürfen dann nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch die Interessen der Abgebildeten verletzt werden (z.B. Aufnahmen von Personen in herabwürdigenden Situationen; Werbezwecke etc.). Besonders sensibel sind Fotos von Kindern zu behandeln. Bis zu einem Alter von 14 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen, wobei es empfehlenswert ist, auch die Kinder um deren Einverständnis zu bitten.

 

Fotografieren bei Veranstaltungen

Wenn Sie bei Veranstaltungen fotografieren und die Bilder veröffentlichen möchten, ist es – um Konflikten vorzubeugen – ratsam, vor Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen. Sofern die Fotos zur Dokumentation der Veranstaltung dienen, dürfen diese veröffentlicht werden. Die Bilder dürfen jedoch die Interessen der abgebildeten Personen nicht verletzen und nicht zu kommerziellen Werbezwecken verwendet werden (siehe Bildnisschutz).

 

Fotos und Social Media

Bei der Verwendung von Fotos im Social-Media-Bereich ist besonders mit Bedacht vorzugehen. Bei zahlreichen Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube erfolgt durch das Posten eines Bildes/Videos die Übertragung der Nutzungsrechte an die Plattformbetreiber. Vergewissern Sie sich deshalb, ob Sie das Recht haben, die Nutzungsrechte an einem Bild, einem Plakat oder Ähnlichem weiterzugeben. Das Recht, ein Werk selbst zu nutzen, beinhaltet nicht das Recht zur Weitergabe an Dritte.

 

Fotos mit Creative Commons-Lizenz und Bildagenturen

Creative Commons ist eine Organisation, die sich mit Lizenzen zur entgeltfreien Nutzung von Werken verschiedenster Art, darunter auch Fotos, befasst. CC-lizenzierte Bilder dürfen unter der Einhaltung bestimmter Lizenzbedingungen (das kann zum Beispiel Namensnennung, Bearbeitungsverbot, Verwendung nur für nicht-kommerzielle Zwecke sein) entgeltfrei verwendet werden. Entgeltfreie Bilder sind über verschiedene Plattformen zu finden. Bitte schauen Sie bei jedem einzelnen Bild genau, welche Nutzungsbedingungen gelten, da es verschiedene Arten von Lizenzen gibt (es macht einen Unterschied, ob ein Bild nur geteilt oder auch bearbeitet werden darf).

Bildagenturen sind Unternehmen, die Verwertungsrechte von FotografInnen erwerben und die Bilder weiterverkaufen (z.B. APA Picturedesk, Fotolia, Shutterstock). Beachten Sie bitte die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Achtung: In beiden Fällen (CC-Bilder und Fotos von Bildagenturen) gilt, dass ein Verstoß gegen nur eine einzige Lizenzbedingung bewirkt, dass die gesamte Verwertung eines Bildes eine Verletzung des Urheberrechts darstellt.

 

Weiterführende Literatur und Links

Dieser Artikel ist eine gekürzte Zusammenfassung der FAQs zu Bildrechten und Mediencovern des Büchereiverbandes Österreichs, in denen Sie noch zahlreiche weitere Fragen beantwortet finden. Einen guten Überblick zum Thema Urheberrecht bietet Ihnen auch das Skriptum „Wer hat Recht?“ von Dr. Elisabeth Mayer, das Sie auf der Website des Bibliothekswerks herunterladen können. Die Gesetze und Richtlinien ändern sich durch neue Techniken sowie neue Gerichtsurteile sehr rasch, weshalb es sich empfiehlt, sich auf dem Laufenden zu halten. Folgende Links können dabei helfen:

 

 

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