Eintrittsgelder und Spenden
Um eine Veranstaltung oder Lesung zu finanzieren, können auch Eintrittsgelder verlangt werden. Schließlich wurde zum einen viel Arbeit investiert und zum anderen wird eine attraktive Dienstleistung angeboten. Und weder sollte die eigene Arbeit noch die Dienstleistung „Lesung“ unter ihrem Wert verkauft werden. „Was nichts kostet, kann auch nichts wert sein“ – in diesem Fall kann man sich ohne schlechtes Gewissen an einem Gemeinplatz orientieren. Dies gilt auch für Veranstaltungen für Kinder – jede Theateraufführung und jede Kinokarte kosten schließlich Geld.
Spenden können ebenfalls bei der Finanzierung von Veranstaltungen helfen. Bei Geld-, Sach- oder ideellen Spenden (Zeit, Wissen ...) werden vom Empfänger keine Gegenleistungen erwartet. Berücksichtigen sollte man aber, dass der Spender sehr wohl wissen möchte, was mit seinen Spenden passiert. Spenden bieten sich daher besonders für die Finanzierung und Unterstützung attraktiver und öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen und Projekte an.
Über die Vorgangsweise beim Einheben von Eintrittsgeldern oder Spenden und deren Höhe empfiehlt es sich, vorab mit dem Träger der Bibliothek oder der veranstaltenden Organisation zu sprechen. Außerdem sollte die Veranstaltung bei der Verwertungsgesellschaft AKM (Verwertungsgesellschaft für Autoren, Komponisten, Musikverleger) gemeldet werden. Durch Pauschalabgeltungen des BVÖ mit der AKM und der Literar-Mechana sind Veranstaltungen, die von Bibliotheken organisiert werden, unter bestimmten Bedingungen entgeltfrei. Details sind auf der Website des BVÖ nachzulesen.