Kooperation mit Verlagen und Buchhandlungen

Kooperationen mit Verlagen oder Buchhandlungen in der Region machen sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt.

AutorIn: 
Silke Rabus


Es lohnt sich, bereits im Vorfeld einer geplanten Veranstaltungen über mögliche Kooperationen mit Verlagen, Buchhandlungen oder AutorInnen nachzudenken. So lassen sich oft Kosten senken.

 

Unterstützung von Verlagen

Vor allem von Verlagen kann man bei vielfältige (und oft materielle) Unterstützung erwarten – wie zum Beispiel Bücher, die Übernahme von Reise- oder Hotelkosten von AutorInnen bei größeren Veranstaltungen, Plakate, Pressematerialien, die Aufnahme von Lesungsterminen in einer Verlagsanzeige oder auf der Verlags-Website sowie Sonderrabatte für Büchertischbestellungen usw. Gespräche hierüber sollten mindestens acht bis zehn Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

 

Verlage sind im Gegenzug an einer großen Presseresonanz und einer breiten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit interessiert. Hierunter fallen zum Beispiel Buchbesprechungen, Interviews, Vorankündigungen, Publikationen oder attraktive Kooperationen. Zudem kann man anbieten, das Logo des Verlages im Programmheft, auf Einladungsfoldern oder auf Plakaten abzudrucken.

 

Es empfiehlt sich, Dokumentationen über die Resonanz der Veranstaltung im Anschluss an den Verlag zu senden: Dies fördert die Kooperationsbereitschaft für zukünftige Veranstaltungen.

 

Mit Buchhandlungen kooperieren

Buchhandlungen sind ihren kommerziellen Partnern gegenüber generell großzügiger als gegenüber Non-Profit-Einrichtungen. Trotzdem kann eine Kooperation mit Buchhandlungen auch in finanzieller Hinsicht lohnend sein, zum Beispiel durch den Ankauf besonders günstiger Buchpakete für eine Lesung. Oft stellt die Buchhandlung auch einen Büchertisch zusammen und verkauft vor Ort.

 

AutorInnen und ihre Bücher

Immer wieder bieten übrigens auch AutorInnen an, ihre eigenen Bücher nach einer Lesung zu verkaufen. Hier ist die Rechtslage kompliziert. Eigentlich dürfen AutorInnen ihre Bücher überhaupt nicht verkaufen, da der Bücherverkauf eine gewerbliche Tätigkeit ist, so eine Auskunft der IG Autorinnen Autoren. Es ist ihnen mitunter auch in den Verlagsverträgen untersagt, ihre Autorenexemplare zu verkaufen. In manchen Verlagsverträgen ist wiederum vorgesehen, dass AutorInnen Exemplare selbst verkaufen können. Es ist also weder nach den Verlagsverträgen einheitlich geregelt, noch nach dem Gewerberecht ganz und gar ausgeschlossen, weil es sich bei einzelnen Verkäufen um eine geduldete Praxis handelt. Bei eigenverlegten Büchern ist allerdings der uneingeschränkte Verkauf möglich, da Eigenverlage nicht der Gewerbepflicht unterliegen.

 

 

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